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Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer

Der Gemeinderat Sontheim hat mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B beschlossen. Folgende Hebesätze gelten rückwirkend zum 01.01.2026:

  • Grundsteuer A           390 v. H. (bisher 330 v. H.)
  • Grundsteuer B           390 v. H. (bisher 330 v. H.)
  • Gewerbesteuer         330 v. H. (wie bisher)

In den kommenden Wochen werden die Änderungsbescheide zu den Hebesatzänderungen an alle Steuerpflichtigen versandt. Die Anpassung wird mit der nächsten Rate am 15.08.2026 verrechnet. Weitere Informationen zu den Fälligkeiten und neuen Beträgen finden Sie auf dem Bescheid.

Die Anpassung war aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde und den Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde unausweichlich. Eine Vielzahl von notwendigen großen Investitionsmaßnahmen sowie die ständig steigenden laufenden Kosten zwangen die Gemeinde zu einer Anhebung der Hebesätze.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung für nähere Auskünfte zur Verfügung. 

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