Der Gemeinderat Sontheim hat in seiner Sitzung vom 05.10.2026 die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter beschlossen.
Über diese gemeindliche Verordnung, haben die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, bestimmte Flächen auf eigene Kosten zu reinigen. Dies dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit. Insbesondere sind Gehwege oder der Randbereich von Straßen (dort wo kein Gehweg vorhanden ist) bei Bedarf zu kehren, Laub und Unkraut zu entfernen und nach einem Unwetter oder bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen (ohne jedoch Gitter oder Eimer aus den Kanaleinlaufschächten herauszuheben).
Der zweite Teil der Verordnung betrifft die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Dabei sind die oben genannten Flächen bei entsprechender Witterung auf eigene Kosten zwischen 7:00 Uhr (Werktage) bzw. 8:00 Uhr (sonn- und feiertags) und 20:00 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Die Rechtsgrundlage zum Erlass der Verordnung ergibt sich aus den Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.
Die Verordnung, die in der Gemeinde Sontheim bereits seit dem Jahr 2021 galt, wurde neu erlassen, da das Straßenverzeichnis, welches Anlage zur Verordnung ist, aufgrund von Straßenbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren, angepasst werden musste.
Zudem verpflichtet nun § 3a der Verordnung, Tierhalter, die ein Tier auf öffentlichen Straßen führen, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hundehalter sind auch verpflichtet, eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten, Vorrichtungen oder sonstige Mittel zur Aufnahme des Kots mit sich zu führen.
Der Gemeinde ist bekannt, dass der überwiegende Teil der Anwohner an öffentlichen Straßen und auch die große Anzahl an Tierbesitzern schon bisher ihrer Reinigungs- und Sicherungsarbeiten nachkommen und für saubere und sichere Verhältnisse sorgen. Dennoch hat der Gemeinderat entschieden, diese für das Gemeinwohl wichtige Verpflichtung erneut auf die rechtliche Grundlage einer gemeindlichen Verordnung zu stellen. So sind beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch Befreiungen von den Pflichten möglich. Die Verordnung schafft jedoch auch die Möglichkeit, Verstöße mit Geldbußen zu ahnden.
Die neue Verordnung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre. Die Verordnung liegt zur Einsicht im Rathaus aus. Ebenso finden Sie den Wortlaut unter www.sontheim.de unter dem Reiter „Rathaus - Ortsrecht“. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung.