Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14.09.2026 die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Sontheim (Friedhofssatzung) sowie die entsprechende Gebührensatzung neu erlassen.
Auf dem gemeindlichen Friedhof Sontheim können nun neben den Einzel- und Familiengrabstätten und Urnenerdgräbern auch anonyme Urnenbaumgräber erworben werden. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, Urnen in Grabfächern in der Urnenwand zu bestatten.
Beide neuen Satzungen mit den neuen Gebühren gelten ab dem 01.11.2026. Bis dahin gelten noch die bisherigen Satzungen.
Die beiden neuen Satzungen finden Sie hier: