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Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024

Die Stimmabgabe ist nur möglich, wenn der/die Stimmberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hierüber werden Sie mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung informiert. Dann können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist nur schriftlich oder mündlich möglich. Unzulässig ist eine telefonische Beantragung.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
berechtigt ist. Nutzen Sie hierfür einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung und füllen Sie die entsprechenden Felder aus oder beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen online unter www.sontheim.de - Bürgerservice Online.
Mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen auch ganz einfach direkt über Ihr Smartphone beantragen. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne weiter.

 

 

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Alle Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Hier gelangen Sie direkt auf die Internetseite der Bundeswahlleiterin.

 

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