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Befüllung von privaten Poolanlagen

Die Befüllung von Pools muss in der Gemeinde Sontheim über die Hausinstallation erfolgen.
Eine Befüllung durch die Freiwillige Feuerwehr ist nicht möglich.
Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht ebenfalls nicht erlaubt. Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, welches in den Schmutzwasserkanal einzuleiten ist. 
Durch eine Befüllung mit Trinkwasser über die Hausinstallation wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und über die Wasser-/Kanalabrechnung jährlich abgerechnet. 

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