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Europawahl

Am Sonntag, 09.06.2024 findet von 8:00 bis 18:00 Uhr die Landtags- und Bezirkswahl statt.

Die Wahllokale befinden sich in folgenden Gebäuden:

- Ortsteil Sontheim: Mehrzweckhalle, Salzstr. 12,
- Ortsteil Attenhausen: Mehrzweckhaus, Raiffeisengasse 1

Beide Abstimmungsräume befinden sich im Erdgeschoss und sind barrierefrei.

 

Ihr Wahllokal finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung.

 

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer...

  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland wohnt und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält,
  • nicht aus besonderen Gründen vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.

Die stimmberechtigen Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis bei ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen und erhalten bis spätestens 10.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Landtags- und Bezirkswahl nur mit Wahlschein möglich. 

Wer bis zum 11.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, und meint stimmberechtigt zu sein, kann vom 13.05. bis 17.05.2024 im Rathaus der Gemeinde Sontheim Einspruch erheben. 

 

Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?
Die Wahlbenachrichtigungen mit den Briefwahlanträgen werden bis spätestens 10.05.2024 allen Stimmberechtigten zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt liegen auch die Stimmzettel vor. 
Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten mit der Wahlbenachrichtigung, online im Bürgerserviceportal oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen. 

 

Briefwahlunterlagen können bis Mittwoch, 05.06.2024 online beantragt werden.

Am Donnerstag, 06.05.2024 und Freitag, 07.06.2024 ist die Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen nur noch direkt im Rathaus möglich. Eine Online-Beantragung ist nur bis einschließlich Mittwoch, 05.06.2024 möglich, da ansonsten keine fristgerechte Zustellung der Wahlunterlagen mehr erfolgen kann.

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